Fragen
und Antworten zum Thema: KFZ-Versicherung wechseln
Was ist beim Versicherungswechsel zu beachten?
Gibt es Rabattmöglichkeiten?
Ab wann habe ich Versicherungsschutz?
Habe ich auch im Ausland Versicherungsschutz?
Ist der Abschluss einer Insassen-Unfallversicherung sinnvoll?
Ist es richtig, dass man Vollkasko nach drei Jahren ausschließen soll?
Kann ich den Schadenfreiheitsrabatte von meinen Eltern übernehmen ?
Was ist die Grüne Karte?
Was passiert, wenn ich einen Tarif mit Rabatt wähle und gegen eines dieser Merkmale verstoße?
Welche Deckungssummen gibt es in der KFZ-Haftpflichtversicherung?
Welche Schadenfreiheitsklasse muss ich wählen?
Wo genau liegt der Unterschied zwischen Haftpflicht -, Teilkasko - und Vollkaskoversicherung?
Wofür brauche ich eine Deckungskarte?
Jeder
Kfz-Halter ist gesetzlich verpflichtet, eine Kfz
Haftpflichtversicherung abzuschließen. Damit wird
sichergestellt, dass für das Unfallopfer in jedem
Fall Schadenersatz geleistet werden kann. Ein Verstoß
gegen diese Versicherungspflicht ist strafbar. Die
Kaskoversicherung übernimmt dagegen Schäden am
eigenen KFZ.
Zur
Berechnung der Haftpflichtversicherung werden Merkmale
des Kfz und die persönliche Situation des
Versicherungsnehmers zugrunde gelegt. Dazu gehören
beispielsweise Art des Fahrzeugs, KW/PS-Zahl, Wohnort,
Beruf und Schadenfreiheitsklasse.
Die Kfz
Teilkaskoversicherung dient dem Schutz des
Fahrzeugwertes und versichert dabei Ihr Auto gegen
alle nicht beeinflussbaren Risiken wie z.B. Diebstahl,
Brand- und Glasschäden, Sturm- und Hagelschäden,
Blitzschlag, Überschwemmungen und Schäden durch
Haarwildunfälle. Ihr Abschluss ist freiwillig.
Die
Fahrzeugteilversicherung umfasst die Beschädigung,
die Zerstörung und den Verlust des Fahrzeuges.
Hierbei sind auch die am Fahrzeug befestigten Teile
versichert. Die Teilkaskoversicherung wird mit und
ohne Selbstbeteiligung angeboten. Je nach Höhe der
Selbstbeteiligung verringern sich die
Versicherungstarife.
Die Kfz
Vollkaskoversicherung deckt über die Leistungen der
Teilkaskoversicherung hinaus auch Schäden am eigenen
Fahrzeug ab, wenn diese selbstverursacht wurden oder
der Schädiger nicht feststellbar ist.
Innerhalb
der Vollkaskoversicherung ist die Kfz
Teilkaskoversicherung grundsätzlich eingeschlossen.
Der
Beitrag zur KFZ Vollkaskoversicherung hängt von der Höhe
der gewählten Selbstbeteiligung und den schadenfreien
Versicherungsjahren ab. Je höher die vereinbarte
Selbstbeteiligung und die Schadensfreiheitsklasse,
desto günstiger wird die Prämie werden. Im
Schadensfall sollten Sie deswegen abwägen, ob es sich
lohnen würde, den Schaden selbst zu bezahlen, oder zu
riskieren, im kommenden Jahr in der
Schadensfreiheitsklasse "hochgestuft" zu
werden.
Versicherungswechsel
- wann kann ich die Versicherung wechseln!
Zeitpunkt
des Kfz- Versicherungswechsels - Wechsel zum
Jahresende
Sie können zum 31.12. eines jeden Jahres Ihre
bisherige KFZ-Versicherung beenden. Die Kündigungsfrist
beträgt einen Monat - Ihre Kündigung muss somit bis
zum 30.11. beim Versicherer eingegangen sein.
Beitragserhöhung: Ab Zugang einer Beitragserhöhung
haben Sie einen Monat Zeit, sich einen günstigeren
Versicherer zu suchen und Ihre bisherige Versicherung
zu kündigen.
Fahrzeugwechsel: Mit Kauf eines Neu-/Gebrauchtwagens
als Ersatz für Ihr bisheriges Fahrzeug können Sie
das Auto mit der Doppelkarte eines anderen
Versicherers zulassen. Ihr Schadenfreiheitsrabatt wird
vom neuen Versicherer übernommen.
Wichtig: Wenn Sie im Laufe des Jahres 2008 zur
Versicherung A gewechselt sind und nun zum 01.01.2010
zur Gesellschaft B wechseln, kann es sein, dass Sie
von Versicherer A eine Abrechnung nach dem sogenannten
Kurztarif erhalten.
Der Grund liegt darin, dass der Versicherungsvertrag
normalerweise ein Jahresvertrag ist - läuft der
Vertrag weniger als ein Jahr, bekommen Sie neben der
Bestätigung der Vertragsaufhebung eventuell eine
Nachzahlung aufgebrummt |