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Kfz Kasko Versicherung vergleichen und wechseln ...

Tarifrechner für günstige KFZ Kasko Versicherung. Im Tarif Vergleich der KFZ Versicherungen finden Sie hier für den Versicherungswechsel die billige KFZ Haftplicht, Teilkasko oder Vollkasko Autoversicherung für PKW, Wohnwagen und Motorrad. Durch günstige Tarife der Kasko Kfz Versicherung sparen Sie beim Wechsel bis zu 50 Prozent der Versicherungsbeiträge. 
Versichern Sie sich hier bei KFZ-Kasko-Versicherung.com und finden Sie die für Sie günstige Autoversicherung! Geben hier Sie für den Versicherungsprämien Vergleich der KFZ Versicherungen die Fahrzeugdaten des zu versichernden KFZ ein.

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Fragen und Antworten zum Thema: KFZ-Versicherung wechseln 

Was ist beim Versicherungswechsel zu beachten?
Gibt es Rabattmöglichkeiten?
Ab wann habe ich Versicherungsschutz?
Habe ich auch im Ausland Versicherungsschutz?
Ist der Abschluss einer Insassen-Unfallversicherung sinnvoll?
Ist es richtig, dass man Vollkasko nach drei Jahren ausschließen soll?
Kann ich den Schadenfreiheitsrabatte von meinen Eltern übernehmen ?
Was ist die Grüne Karte?
Was passiert, wenn ich einen Tarif mit Rabatt wähle und gegen eines dieser Merkmale verstoße?
Welche Deckungssummen gibt es in der KFZ-Haftpflichtversicherung?
Welche Schadenfreiheitsklasse muss ich wählen?
Wo genau liegt der Unterschied zwischen Haftpflicht -, Teilkasko - und Vollkaskoversicherung?
Wofür brauche ich eine Deckungskarte?

KFZ Haftpflichtversicherung

Jeder Kfz-Halter ist gesetzlich verpflichtet, eine Kfz Haftpflichtversicherung abzuschließen. Damit wird sichergestellt, dass für das Unfallopfer in jedem Fall Schadenersatz geleistet werden kann. Ein Verstoß gegen diese Versicherungspflicht ist strafbar. Die Kaskoversicherung übernimmt dagegen Schäden am eigenen KFZ.

Zur Berechnung der Haftpflichtversicherung werden Merkmale des Kfz und die persönliche Situation des Versicherungsnehmers zugrunde gelegt. Dazu gehören beispielsweise Art des Fahrzeugs, KW/PS-Zahl, Wohnort, Beruf und Schadenfreiheitsklasse.

KFZ Teilkaskoversicherung

Die Kfz Teilkaskoversicherung dient dem Schutz des Fahrzeugwertes und versichert dabei Ihr Auto gegen alle nicht beeinflussbaren Risiken wie z.B. Diebstahl, Brand- und Glasschäden, Sturm- und Hagelschäden, Blitzschlag, Überschwemmungen und Schäden durch Haarwildunfälle. Ihr Abschluss ist freiwillig.

Die Fahrzeugteilversicherung umfasst die Beschädigung, die Zerstörung und den Verlust des Fahrzeuges. Hierbei sind auch die am Fahrzeug befestigten Teile versichert. Die Teilkaskoversicherung wird mit und ohne Selbstbeteiligung angeboten. Je nach Höhe der Selbstbeteiligung verringern sich die Versicherungstarife.

KFZ Vollkaskoversicherung

Die Kfz Vollkaskoversicherung deckt über die Leistungen der Teilkaskoversicherung hinaus auch Schäden am eigenen Fahrzeug ab, wenn diese selbstverursacht wurden oder der Schädiger nicht feststellbar ist.

Innerhalb der Vollkaskoversicherung ist die Kfz Teilkaskoversicherung grundsätzlich eingeschlossen.

Der Beitrag zur KFZ Vollkaskoversicherung hängt von der Höhe der gewählten Selbstbeteiligung und den schadenfreien Versicherungsjahren ab. Je höher die vereinbarte Selbstbeteiligung und die Schadensfreiheitsklasse, desto günstiger wird die Prämie werden. Im Schadensfall sollten Sie deswegen abwägen, ob es sich lohnen würde, den Schaden selbst zu bezahlen, oder zu riskieren, im kommenden Jahr in der Schadensfreiheitsklasse "hochgestuft" zu werden.

Versicherungswechsel - wann kann ich die Versicherung wechseln!

Zeitpunkt des Kfz- Versicherungswechsels - Wechsel zum Jahresende
Sie können zum 31.12. eines jeden Jahres Ihre bisherige KFZ-Versicherung beenden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat - Ihre Kündigung muss somit bis zum 30.11. beim Versicherer eingegangen sein.

Beitragserhöhung: Ab Zugang einer Beitragserhöhung haben Sie einen Monat Zeit, sich einen günstigeren Versicherer zu suchen und Ihre bisherige Versicherung zu kündigen.

Fahrzeugwechsel: Mit Kauf eines Neu-/Gebrauchtwagens als Ersatz für Ihr bisheriges Fahrzeug können Sie das Auto mit der Doppelkarte eines anderen Versicherers zulassen. Ihr Schadenfreiheitsrabatt wird vom neuen Versicherer übernommen.

Wichtig: Wenn Sie im Laufe des Jahres 2008 zur Versicherung A gewechselt sind und nun zum 01.01.2010 zur Gesellschaft B wechseln, kann es sein, dass Sie von Versicherer A eine Abrechnung nach dem sogenannten Kurztarif erhalten.

Der Grund liegt darin, dass der Versicherungsvertrag normalerweise ein Jahresvertrag ist - läuft der Vertrag weniger als ein Jahr, bekommen Sie neben der Bestätigung der Vertragsaufhebung eventuell eine Nachzahlung aufgebrummt

KFZ Versicherungen hier vergleichen, günstig finden und wechseln lohnt bei KFZ-Kasko-Versicherung.com

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